Cum-Cum-Skandal: Nur 81 Fälle abgeschlossen bei 7,5 Mrd

7 godzin temu

Der Steuerbetrug mit Cum-Cum-Aktiengeschäften hat den deutschen Staat Milliarden gekostet. Doch die Aufarbeitung des Skandals kommt nur schleppend voran, wie neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen.

Erst 81 Fälle wurden bislang rechtskräftig abgeschlossen. Dabei forderte der Fiskus Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurück. 253 weitere Verdachtsfälle werden noch bearbeitet.

Schaden von 7,5 Milliarden Euro bekannt

Bei den offenen Verdachtsfällen beziffert das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro. Damit summiert sich der bisher bekannte Schaden auf gut 7,5 Milliarden Euro. Wie groß der Gesamtschaden durch Cum-Cum tatsächlich ist, lasse sich laut Bundesregierung «nicht seriös abschätzen».

Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Mit diesen prellten Banken und andere Investoren den deutschen Staat um geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro.

Experte schätzt Schaden deutlich höher

Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragssteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Steuerschaden aus Cum-Cum wesentlich höher auf rund 28,5 Milliarden Euro.

Nach einer früheren Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Der Bürgerbewegung Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016.

Klingbeil will Aufbewahrungsfristen verlängern

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte kürzlich angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Ampel-Koalition hatte die Frist zuvor auf acht Jahre verkürzt. Das Finanzministerium prüft aktuell «erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung».

Kritik kommt von Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. «Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret», sagte Beck dem «Handelsblatt».

Erster Strafprozess steht noch aus

Während im Cum-Ex-Skandal einige Täter zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger, steht bei Cum-Cum der erste Strafprozess noch aus. Im März wurde eine erste Anklage gegen fünf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Wann der Prozess am Landgericht Wiesbaden beginnt, steht noch nicht fest.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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